AURELION

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AURELION
Alessandro Aurelio Lehr Lobo, Einzelunternehmen
Dorfstr. 120, 22889 Tangstedt, Deutschland

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Alessandro Aurelio Lehr Lobo, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „AURELION“ – nachfolgend „AURELION“ oder „Auftragnehmer“ – und dem jeweiligen Kunden – nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ – über die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, digitale Präsenz, Hosting, Wartung, technische Betreuung, Suchmaschinenoptimierung, KI-Automatisierung, KI-Telefonagenten, digitale Prozesse und damit verbundene Beratungs- und Implementierungsleistungen.

2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

3. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag oder Leistungsblatt gehen diesen AGB vor, soweit sie von diesen AGB abweichen.

4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, AURELION stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsschluss

1. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots von AURELION durch den Kunden oder durch eine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung der Parteien zustande.

2. Angebote von AURELION sind, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.

3. Umfang, Art und Vergütung der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder Leistungsblatt.

4. AURELION ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner Leistungen geeignete Drittanbieter, Software, Plattformen, Hostinganbieter, KI-Dienste, APIs und sonstige technische Dienstleister einzusetzen.

§ 3 Leistungsumfang

1. AURELION erbringt die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Leistungen.

2. Je nach individueller Vereinbarung können insbesondere folgende Leistungen Bestandteil eines Vertrages sein:

  • Konzeption und Gestaltung von Websites;
  • Webentwicklung und technische Umsetzung;
  • responsive Optimierung für unterschiedliche Endgeräte;
  • Einrichtung von Kontakt- und Anfragefunktionen;
  • grundlegende technische Suchmaschinenoptimierung;
  • Einrichtung technischer SEO-Strukturen;
  • strukturierte Daten;
  • Cookie- und Consent-Lösungen;
  • SSL-/HTTPS-Einrichtung;
  • Hosting;
  • technische Wartung;
  • Sicherheits- und Softwareupdates;
  • Backups;
  • Performance-Optimierung;
  • Verfügbarkeits- und Funktionsüberwachung;
  • KI-Automatisierungen;
  • KI-gestützte Leadverarbeitung;
  • CRM- und Prozessautomatisierungen;
  • KI-Telefonagenten;
  • Terminbuchungssysteme;
  • E-Mail- und Follow-up-Automatisierungen;
  • technische Integrationen und Schnittstellen;
  • Beratung und Konzeption digitaler Geschäftsprozesse.

3. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.

4. AURELION ist nicht verpflichtet, bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, Umsätze, Besucherzahlen, Rankings, Leads, Bewerbungen, Anrufe oder sonstige Geschäftserfolge zu erzielen, sofern im jeweiligen Vertrag nicht ausdrücklich eine konkrete Garantie vereinbart wurde.

§ 4 Websites und individuelle Entwicklungsleistungen

1. Bei der Erstellung einer Website erfolgt die Umsetzung auf Grundlage des vereinbarten Leistungsumfangs.

2. Die konkrete Ausgestaltung der Website kann insbesondere Layout, Typografie, Farben, Bilder, Texte, Animationen, Funktionen, Formulare und technische Komponenten umfassen, soweit diese Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind.

3. Vom Kunden nachträglich gewünschte zusätzliche Seiten, Funktionen, umfangreiche Änderungen, Redesigns oder sonstige Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können gesondert vergütet werden.

4. Soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde, erfolgt die Vergütung zusätzlicher Leistungen nach dem vereinbarten Stundensatz oder nach einem gesonderten Angebot.

5. AURELION ist berechtigt, zur technischen Umsetzung moderne Entwicklungs-, Design-, KI- und Automatisierungstechnologien einzusetzen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde verpflichtet sich, AURELION alle für die vertragsgemäße Durchführung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten, Inhalte, Freigaben und sonstigen Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

2. Hierzu können insbesondere gehören:

  • Unternehmensdaten;
  • Kontaktdaten;
  • Öffnungszeiten;
  • Preise;
  • Leistungsbeschreibungen;
  • Produkt- und Dienstleistungsinformationen;
  • Logos;
  • Bilder;
  • Videos;
  • Texte;
  • Zugangsdaten;
  • Informationen zu Ansprechpartnern;
  • Informationen zu bestehenden Systemen;
  • Kalender-, CRM-, Telefon- oder E-Mail-Zugänge.

3. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich.

4. Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass erforderliche Informationen, Inhalte, Freigaben oder Zugänge nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.

5. AURELION ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte rechtliche, fachliche oder tatsächliche Angaben auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen.

§ 6 Rechte an vom Kunden bereitgestellten Inhalten

1. Der Kunde versichert, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt, um AURELION die von ihm bereitgestellten Inhalte zur vertragsgemäßen Verwendung zu überlassen.

2. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotografien, Logos, Grafiken, Videos, Marken, Musik, Dokumente und sonstige geschützte Inhalte.

3. Der Kunde stellt AURELION von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass vom Kunden bereitgestellte Inhalte ohne ausreichende Nutzungsrechte verwendet wurden, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

4. Der Kunde räumt AURELION die zur Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Inhalten ein.

§ 7 Inhalte und rechtliche Verantwortung des Kunden

1. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm vorgegebenen oder bereitgestellten Inhalte verantwortlich.

2. Dies betrifft insbesondere Angaben zu:

  • Preisen;
  • Öffnungszeiten;
  • Leistungen;
  • Produkten;
  • Angeboten;
  • Mitarbeitern;
  • Kontaktmöglichkeiten;
  • rechtlich relevanten Unternehmensangaben.

3. AURELION kann bei der technischen Einbindung von Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-/Consent-Systemen und sonstigen rechtlichen Informationen unterstützen.

4. Eine individuelle Rechtsberatung oder verbindliche Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit des Geschäftsmodells, der angebotenen Leistungen oder der vom Kunden bereitgestellten Inhalte ist nicht Bestandteil der Leistungen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 8 Abnahme und Freigabe von Websites

1. Nach Fertigstellung wird dem Kunden die vereinbarte Website zur Prüfung und Abnahme bereitgestellt.

2. Der Kunde hat die Website innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und AURELION erkennbare wesentliche Mängel mitzuteilen.

3. Die Abnahme richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.

4. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

5. Soweit gesetzlich zulässig, kann eine Abnahme auch durch ausdrückliche Freigabe, Veröffentlichung der Website oder eine sonstige eindeutige Bestätigung der vertragsgemäßen Fertigstellung erfolgen.

6. Nach der Abnahme gelten Änderungen, die nicht der Beseitigung eines Mangels dienen, als zusätzliche Leistungen, sofern sie nicht bereits vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.

§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

2. Soweit im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, ist die vereinbarte einmalige Vergütung mit Auftragserteilung fällig.

3. Für wiederkehrende Leistungen gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten monatlichen oder jährlichen Vergütungen.

4. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.

5. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6. Die gesetzlichen Rechte von AURELION bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.

7. AURELION ist bei erheblichen Zahlungsrückständen berechtigt, weitere Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zurückzuhalten.

§ 10 Hosting, Wartung und laufende Betreuung

1. Soweit vereinbart, übernimmt AURELION Hosting, technische Wartung und Betreuung der Website.

2. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. gebuchten Leistungsumfang.

3. Laufende Leistungen können insbesondere umfassen:

  • Hosting;
  • SSL/HTTPS;
  • Backups;
  • Sicherheitsupdates;
  • technische Wartung;
  • Performance-Optimierung;
  • Verfügbarkeitsüberwachung;
  • technische Fehlerbehebung;
  • Consent-/Cookie-Systeme;
  • Support per E-Mail.

4. Eine vereinbarte Reaktionszeit bezeichnet grundsätzlich die Zeit bis zur Aufnahme bzw. Beantwortung einer Supportanfrage und nicht die garantierte vollständige Beseitigung eines Problems innerhalb dieser Zeit.

5. Die Verfügbarkeit von Drittanbieterleistungen kann von AURELION nicht vollständig beeinflusst werden.

6. Dies betrifft insbesondere Hostinganbieter, Domainprovider, KI-Anbieter, API-Anbieter, Kalenderdienste, CRM-Systeme, Zahlungsanbieter und sonstige externe Dienste.

§ 11 Domains

1. Soweit AURELION bei der Registrierung oder Verwaltung einer Domain unterstützt, bleibt die Domain grundsätzlich Eigentum bzw. Verfügungsrecht des Kunden, sofern im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

2. Domainkosten, Registrierungsgebühren und sonstige Gebühren des jeweiligen Domainanbieters trägt der Kunde, sofern diese nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.

3. AURELION übernimmt keine Garantie dafür, dass eine gewünschte Domain verfügbar oder dauerhaft verfügbar ist.

4. Für die Registrierung und Verwaltung einer Domain gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweils eingesetzten Domainproviders und der zuständigen Vergabestelle.

§ 12 Drittanbieter und externe Dienste

1. Für die Erbringung der Leistungen kann AURELION auf Dienste Dritter zurückgreifen.

2. Hierzu können insbesondere gehören:

  • Hostinganbieter;
  • Domainanbieter;
  • KI-Plattformen;
  • Telefonieanbieter;
  • CRM-Systeme;
  • Kalenderdienste;
  • E-Mail-Dienste;
  • Analyse- und Trackingdienste;
  • Zahlungsanbieter;
  • APIs;
  • Software- und Cloudanbieter.

3. Soweit die Leistung von der Verfügbarkeit eines Drittanbieters abhängt, kann AURELION dessen dauerhafte Verfügbarkeit nicht garantieren.

4. Änderungen, Einschränkungen, Preisänderungen oder Einstellungen eines Drittanbieters können dazu führen, dass eine technische Anpassung erforderlich wird.

5. Hierdurch entstehender zusätzlicher Entwicklungsaufwand ist nur dann Bestandteil der vereinbarten Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 13 KI-Automatisierungen und KI-Systeme

1. Bei KI-basierten Leistungen kann AURELION Technologien von Drittanbietern einsetzen.

2. KI-Systeme arbeiten auf Grundlage von Wahrscheinlichkeiten und können trotz sorgfältiger Konfiguration fehlerhafte, unvollständige oder unpassende Ergebnisse erzeugen.

3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, automatisierte Prozesse angemessen zu überwachen, soweit dies nach Art des jeweiligen Systems erforderlich ist.

4. Soweit ein KI-System eigenständig Informationen an Kunden, Interessenten, Mitarbeiter oder andere Personen übermittelt, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die hierfür erforderlichen fachlichen, rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen in seinem Unternehmen gegeben sind.

5. AURELION übernimmt keine Garantie dafür, dass KI-Systeme in jedem Einzelfall fehlerfreie Entscheidungen, Antworten oder Klassifizierungen liefern.

§ 14 KI-Telefonagenten

1. Soweit ein KI-Telefonagent Bestandteil der vereinbarten Leistung ist, umfasst die Leistung ausschließlich die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Funktionen.

2. Ein KI-Telefonagent kann insbesondere Gespräche entgegennehmen, Informationen bereitstellen, Anliegen erfassen, Termine vereinbaren, Anfragen qualifizieren, Gesprächsinformationen übermitteln oder Gespräche nach definierten Regeln weiterleiten.

3. Die tatsächlichen Funktionen hängen von der eingesetzten technischen Plattform und deren aktuellen Möglichkeiten ab.

4. AURELION übernimmt keine Garantie dafür, dass ein KI-Telefonagent jedes Gespräch fehlerfrei versteht oder jede Anfrage korrekt beantwortet.

5. Der Kunde ist verpflichtet, AURELION über Änderungen seiner Geschäftszeiten, Leistungen, Preise, Ansprechpartner, Terminregeln und sonstigen für den Telefonagenten relevanten Informationen zu informieren.

6. Soweit für die Nutzung des Telefonagenten besondere rechtliche Anforderungen bestehen, insbesondere hinsichtlich Datenschutz, Gesprächshinweisen oder Aufzeichnungen, obliegt deren Umsetzung dem Kunden, soweit sie nicht ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten AURELION-Leistung ist.

§ 15 Änderungen und Erweiterungen

1. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden sind grundsätzlich möglich.

2. Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Funktionen, die über den ursprünglichen Leistungsumfang hinausgehen, können zu einer Anpassung der Vergütung und des Zeitplans führen.

3. AURELION wird den Kunden über wesentliche zusätzliche Kosten nach Möglichkeit vor Durchführung informieren.

4. Gesetzliche Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben hiervon unberührt.

§ 16 Nutzungsrechte an der Website

1. Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an der individuell für ihn erstellten Website und den individuell erstellten Bestandteilen, soweit diese Rechte AURELION zustehen und im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist.

2. Von der Übertragung ausgenommen bleiben insbesondere:

  • Rechte Dritter;
  • Open-Source-Software;
  • Stockmaterial;
  • Schriften mit gesonderten Lizenzbedingungen;
  • Software und Dienste von Drittanbietern;
  • nicht individuell für den Kunden entwickelte AURELION-Technologien;
  • wiederverwendbare technische Komponenten;
  • Frameworks;
  • allgemeine Methoden und Know-how.

3. Soweit Drittanbieter eigene Lizenzbedingungen vorsehen, gelten diese zusätzlich.

4. Der Kunde darf die ihm eingeräumten Nutzungsrechte im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen verwenden.

§ 17 Referenznutzung

1. Soweit im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, darf AURELION fertiggestellte Websites und Projekte als Referenz für die eigene Unternehmensdarstellung verwenden.

2. Hierzu kann insbesondere die Darstellung des Projekts auf der AURELION-Website, in Präsentationen, sozialen Medien oder Angebotsunterlagen gehören.

3. Die Verwendung kann unter Nennung des Unternehmensnamens und mit einer Verlinkung zur jeweiligen Website erfolgen.

4. Ein Ausschluss der Referenznutzung kann individuell vereinbart werden.

§ 18 Gewährleistung und Mängel

1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes und rechtlich Zulässiges vereinbart wurde.

2. Ein Mangel liegt nicht bereits dann vor, wenn die Website oder eine technische Funktion subjektiv nicht den Vorstellungen des Kunden entspricht, sofern die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde.

3. Fehler, die auf vom Kunden bereitgestellte Inhalte, fehlerhafte Zugangsdaten, nachträgliche Änderungen durch den Kunden oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von AURELION.

4. Gleiches gilt für Störungen, die ausschließlich auf einen Ausfall oder eine technische Änderung eines vom Kunden oder AURELION eingesetzten Drittanbieters zurückzuführen sind, soweit AURELION diesen Ausfall nicht zu vertreten hat.

§ 19 Haftung

1. AURELION haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Vorschriften.

3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet AURELION nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

4. Im Übrigen ist die Haftung von AURELION für leicht fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von AURELION.

6. Eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

§ 20 Wirtschaftliche Ergebnisse

1. AURELION schuldet grundsätzlich die vereinbarten technischen und konzeptionellen Leistungen, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

2. Insbesondere besteht keine Garantie für:

  • eine bestimmte Anzahl von Websitebesuchern;
  • eine bestimmte Position bei Google;
  • eine bestimmte Sichtbarkeit in KI-Systemen;
  • eine bestimmte Anzahl von Leads;
  • eine bestimmte Anzahl von Anrufen;
  • eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen;
  • eine bestimmte Anzahl von Buchungen;
  • einen bestimmten Umsatz.

3. Etwaige ausdrücklich vereinbarte Garantien, Umsatzgarantien oder Cashback-Regelungen gehen dieser allgemeinen Regelung vor und gelten ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Einzelvertrags.

§ 21 Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen

1. Für einmalige Leistungen endet der Vertrag grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung und Erfüllung der gegenseitigen Pflichten.

2. Für laufende Leistungen gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist.

3. Soweit im jeweiligen Vertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag nach deren Ablauf auf unbestimmte Zeit und kann anschließend mit der vertraglich vereinbarten Frist gekündigt werden.

4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5. Die Kündigung bedarf mindestens der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

§ 22 Einstellung oder Beendigung von Drittanbieterleistungen

1. Wird eine für die Leistung erforderliche Drittanbieterplattform dauerhaft eingestellt, wesentlich verändert oder für den vereinbarten Zweck unbrauchbar, werden die Parteien nach Möglichkeit eine technisch geeignete Alternative vereinbaren.

2. Ein Anspruch auf dauerhafte Nutzung eines bestimmten Drittanbieters besteht nicht, sofern dieser nicht ausdrücklich als unveränderlicher Vertragsbestandteil vereinbart wurde.

3. Entsteht durch eine solche technische Umstellung ein erheblicher zusätzlicher Entwicklungsaufwand, kann hierfür eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.

§ 23 Vertraulichkeit

1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

2. Dies gilt insbesondere für Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, interne Prozesse, Kundendaten, technische Informationen und nicht öffentlich bekannte Geschäftsinformationen.

3. Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung dieser Verpflichtung öffentlich werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

§ 24 Datenschutz

1. Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

2. Soweit AURELION im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet und hierfür die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß den gesetzlichen Anforderungen.

3. Datenschutzrechtliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch AURELION ergeben sich ergänzend aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.

§ 25 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

1. Der Kunde kann mit Gegenforderungen nur aufrechnen, soweit diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von AURELION anerkannt sind.

2. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt, soweit zwingendes Recht entgegensteht.

§ 26 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand der Sitz von AURELION vereinbart.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

4. Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

AURELION — Alessandro Aurelio Lehr Lobo, Einzelunternehmen / Geschäftsbezeichnung „AURELION“
Stand: Oktober 2026

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